Service
Detaillierte Fach-Informationen zu den Aufnahmebedingungen und Behandlungsschwerpunkten erhalten Sie unter Einweisung Akut und Einweisung Reha. Wir informieren Sie außerdem über Kostenträger und Zulassungen.
Auf unseren Seiten haben wir umfassende Informationen zu unserem gesamten Leistungsspektrum im Bereich der spezialisierten Akutmedizin und der stationären wie auch ambulanten/teilstationären medizinischen Rehabilitation zusammengestellt.
Auf unseren Seiten haben wir umfassende Informationen zu unserem gesamten Leistungsspektrum im Bereich der spezialisierten Akutmedizin und der stationären wie auch ambulanten/teilstationären medizinischen Rehabilitation zusammengestellt.
Kostenträger / Zulassungen
Kostenträger einer Reha-Maßnahme sind:
In der Parkland-Klinik werden stationäre Reha-Maßnahmen für Rentenversicherungsträger, gesetzliche Krankenkassen (Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V) und andere Sozialträger durchgeführt. Außerdem werden Krankenhausbehandlungen nach § 4, Abs. 5 der Musterkrankenversicherungsbedingungen der privaten Krankenversicherung durchgeführt. Die Klinik ist beihilfefähig nach §§ 6 und 7 der Beihilfeverordnung.
- Rentenversicherung: für Personen, die rentenversichert sind oder es eine bestimmte Zeit lang waren
- Krankenkasse: für Personen, die krankenversichert sind sowie für Rentner, Hausfrauen/Hausmänner und Kinder, die selbst oder als Familienmitglied krankenversichert sind
- Sozialamt: für Personen, die weder renten- noch krankenversichert sind und nach dem Sozialhilfegesetz als heilbedürftig gelten
- Unfallversicherungsträger, Berufsgenossenschaft: nach einem Arbeitsunfall (einschließlich Wegeunfall, auch bei Schulbesuch)
- Versorgungsamt: für Kriegs- und Wehrdienstbeschädigte, Opfer von Gewalt
- Beihilfestelle: für Angehörige des öffentlichen Dienstes (soweit kein anderer Anspruch besteht)
- Hauptfürsorgestelle: bei ungeklärter Zuständigkeit
Zulassungen
In der Parkland-Klinik werden stationäre Reha-Maßnahmen für Rentenversicherungsträger, gesetzliche Krankenkassen (Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V) und andere Sozialträger durchgeführt. Außerdem werden Krankenhausbehandlungen nach § 4, Abs. 5 der Musterkrankenversicherungsbedingungen der privaten Krankenversicherung durchgeführt. Die Klinik ist beihilfefähig nach §§ 6 und 7 der Beihilfeverordnung.
Ansprechpartner
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartner
Bei Fragen zu den Aufnahmemodalitäten oder der Anmeldung von Patienten können Sie sich gerne an unser Aufnahmeteam wenden.
Anträge & Formulare
Hier finden Sie unsere Aufnahme-Fragebögen:
- Einweiserfragebogen Akut
- Einweiserfragebogen Jugendpsychosomatik
- Akut-Anmeldebogen für Patienten
- Einverständniserklärung zur Behandlung minderjähriger Patientinnen
Curriculum Essstörungen - Online
STÖRUNGSORIENTIERTE UND SCHULENÜBERGREIFENDE FORTBILDUNG
Termine 2025/2026