Vor dem Aufenthalt
Auf den folgenden Seiten erfahren Sie, wie und unter welchen Voraussetzungen Sie in unseren Akut- oder Reha-Bereich eingewiesen werden können.
Wir geben Ihnen Tipps, was Sie bei Ablehnung der Reha durch den Kostenträger tun können und erläutern das Wunsch- und Wahlrecht in Bezug auf die Auswahl der Klinik.
Um Sie bei den Vorbereitungen Ihres Aufenthaltes in der Parkland-Klinik zu unterstützen, haben wir außerdem Anreiseinformationen sowie eine Checkliste der Dinge zusammengestellt, die Sie auf jeden Fall zu Ihrem Aufenthalt bei uns mitbringen sollten.
Gerne hilft Ihnen unsere Aufnahme
Einweisungswege
Wie können Sie als Patient in die Akutstation der Parkland-Klinik eingewiesen werden?
Die Parkland-Klinik bietet nicht nur medizinische Rehabilitation, sondern auch die Möglichkeit einer akutstationären Aufnahme in die Akutklinik.
Für die Akut-Einweisung wird eine Verordnung von Krankenhausbehandlung benötigt. Es muss ein krisenhafter Verlauf einer psychosomatischen Erkrankung vorliegen. Ambulante oder teilstationäre Behandlungen sollten vorher ausgeschöpft oder die Krise so schwer sein, dass die Aufnahme unumgänglich ist.
Heilung oder Besserung notwendige Distanz zum häuslichen Umfeld einer der Gründe zur Aufnahme.
Steht die berufliche Situation mit Arbeitsplatzkonflikt und Leistungsbeurteilung im Vordergrund, muss sorgfältig abgewogen werden, ob eher eine Rehabilitationsbehandlung indiziert ist. Aus der Einweisung und/oder dem Befundbericht des Vorbehandlers (Facharzt für Psychiatrie oder Psychosomatik oder Psychotherapeut ergänzt durch den Hausarzt) sollte die Problematik ausreichend deutlich werden, so dass frühzeitig die Zuordnung zu den störungsspezifischen Gruppen erfolgen kann.
Einweisungsweg bei einer Rehabilitationsbehandlung
Am Anfang einer Reha-Maßnahme in der Parkland-Klinik steht das Gespräch mit ihrem Hausarzt oder einem sonstigen behandelnden Arzt oder Psychotherapeuten. Von ihm erhalten Sie eine medizinische Verordnung.
Grundsätzlich können Sie die Rehabilitation auf eigene Kosten durchführen. Aber in fast allen Fällen besteht ein Anspruch darauf, die Kosten ganz oder teilweise erstattet zu bekommen. Dazu ist ein Antrag einzureichen, den Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse erhalten.
Informationen für Jugendliche
Gerne können Sie ein persönliches Vorgespräch vereinbaren - Telefon 05621 706-706.
Aufnahmefragebogen
Klinikwunsch-/wahlrecht
Bei einer Reha haben Sie als Patient grundsätzlich das Recht, den Anbieter der Behandlung frei zu wählen.
Das Wunsch- und Wahlrecht, mit dem Sie Ihren Vorschlag für Ihre "Wunschklinik" aktiv ausüben können, wird Ihnen nach SGB IX § 8 eingeräumt. Ihr Rehabilitationsträger muss Ihren berechtigten Wünschen entsprechen.
In der Regel informiert Sie Ihr behandelnder Arzt oder der Sozialdienst eines Krankenhauses über die Möglichkeiten einer Anschlussbehandlung oder einer medizinischen Rehabilitation. Sie selbst können bei der Auswahl der richtigen und besten Fachklinik aber auch recherchieren. Das Internet und die Homepages der Kliniken bieten meist einen aussagekräftigen Überblick über Leistungs- und Qualitätsangebot.
Kriterien der Klinikwahl
Gute Kliniken veröffentlichen auf freiwilliger Basis einen Qualitätsbericht, der einen transparenten Einblick in die Klinik bietet. Nicht zuletzt entscheidend für Ihren Rehabilitationserfolg sind Lage, Service und Ausstattung der Klinik, die Ihren Ansprüchen entsprechen sollten.
Nachdem Sie Ihren Rehabilitationsantrag bei Ihrem Rehabilitationsträger (Rentenversicherung, Krankenkasse, Unfallversicherung) eingereicht haben, wird dieser geprüft und entschieden, ob und in welcher Klinik Ihre Weiterbehandlung stattfinden wird.
Widerspruchsmöglichkeit
Wurde in diesem Bescheid Ihrem Antrag auf die gewünschte Rehabilitationsmaßnahme und/oder Ihrem Wahlrecht nicht entsprochen, haben Sie die Möglichkeit innerhalb von vier Wochen schriftlich zu widersprechen. Prüfen Sie in beiden Fällen die Begründung genau.
Gemeinsam mit der Klinik Ihrer Wahl lassen sich in den meisten Fällen getroffene Entscheidungen rückgängig machen und Aussagen entkräften.
Nicht selten werden Zuzahlungen gefordert, wenn Sie Ihre Wunschklinik einfordern. Das Gesetz sieht eine Zuzahlungspflicht nicht vor, da die medizinische Rehabilitation zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zählt.
Checkliste / Anreise
Damit Sie wissen, wie Sie zu uns kommen, wo Sie sich bei Ihrer Ankunft anmelden müssen und was Sie während der ersten Tage in der Parkland-Klinik erwartet, haben wir die wichtigsten Anreiseinformationen für Sie in unserem Infoflyer zusammengestellt. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrem stationären Aufenthalt bei uns kurz zusammengefasst.
Klinikrundgang (virtuell)
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim virtuellen Rundgang.
Ihr Ansprechpartner
Patientenaufnahme / Komfortleistungen
Montag - Donnerstag
9:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 16:30 Uhr
Freitag
9:00 - 13:00 Uhr